Vor- und Nachteile bei einer Firmengruendung in den USA


Vorteile
Beschränkte Haftung

Einer der wichtigsten Vorteile einer US Corporation (Inc)ist sicherlich der Umstand, dass - wie bei der deutschen GmbH - im Insolvenzfalle nur die US Corporation und nicht die Aktionäre (shareholder) mit ihrem Vermögen haftet. Zu beachtenist aber die Möglichkeit der Durchgriffshaftung (piercing the corporate veil), denn Aktionäre mit Gläubigerbenachteiligungsabsicht haften genauso wie Direktoren, wenn diese wussten oder hätten wissen müssen, dass bei vernünftiger Betrachtung keine Aussichten bestanden, die Insolvenz zu vermeiden.

Ansonsten wird mit einer US Corporation (Inc) das Privatvermögen der Aktionäre geschützt. Für risikoreiche Geschäfte lohnt es sich daher, mehrere Corporations zu gründen und so Vermögen und Risiko aufzuteilen, zum Beispiel mittels einer Vermögensverwaltungscorporation und einer Betriebs-corporation.

Schnelle Gründung

Ein weiterer Vorteil ist die schnelle und unbürokratische Gründung einer Corporation. Während sich die Gründung einer GmbH oder einer AG über
Monate hinziehen kann, ist eine Corporation schon innerhalb von 72 Stunden,
in Eilfällen auch innerhalb von 24 Stunden möglich.

Da ein Mindestgründungskapital nicht gefordert wird, kann die Corporation auch schon mit einer minimalen Finanzeinlage oder einer Sacheinlage
gegründet werden. Außerdem ist für die Gründung nur eine Person notwendig, die mehrere Funktionen in sich vereinigen kann. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass ein Director US-Staatsbürger sein muss, und Zusammenkünfte der Direktoren können sowohl in den USA als auch im Ausland stattfinden.

Anonymität

Für den einen oder anderen ist sicherlich auch die Anonymität der Gesell-schafter von Vorteil. Mit Hilfe einer US-Corporation ist ebenso eine unkomplizierte Möglichkeit der Geldbeschaffung gegeben. Durch Aktienverkauf kann das Unternehmen kapitalisiert werden, sowohl vor- oder außerbörslich (Privatplacement) als auch durch einen Börsengang. Die Eigentümer einer Corporation bleiben dabei anonym, denn die Aktionäre werden nicht in das US-Handelsregister eingetragen. Nur die Direktoren und Funktionäre (also President, Vice President, Secretary) der Corporation werden amtlich erfasst.

Neustart

Für Unternehmer, die unverschuldet mit einem früheren Unternehmen schonmal Schiffbruch erlitten haben, bietet die Corporation eine gute Möglichkeit, einen unternehmerischen Neustart zu beginnen. Aber auch Existenzgründer profitieren von dem unternehmerfreundlichen US-amerikanischen Gesell- schaftsrecht, welches ihnen preisgünstig die Möglichkeit eröffnet, ihren Traum
einer unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland zu erfüllen.

Niedrige Gründungskosten

Da man für die Gründung einer Corporation eine registrierte Adresse in den Vereinigten Staaten benötigt, ist man auf die Hilfe hierauf spezialisierter Corporationgründer angewiesen. Hierdurch entstehen Kosten. Jedoch entstehen auch zusätzliche Kosten, wenn man statt einer Corporation eine GmbH gründet, um das persönliche Haftungsrisiko zu begrenzen. Denn hierfür wird die Inanspruchnahme eines Notars erforderlich. Für die Kosten, die hierbei anfallen, kann man auch schon schnell und unbürokratisch eine Corporation gründen lassen, ohne dass man ein Mindestkapital von 25.000Euro einer GmbH oder 50.000 Euro bei einer kleinen AG aufbringen muss.

Nachteile
Bericht und Jahresgebühr

Nachteilig ist sicherlich, dass man jährlich einen Jahresbericht (Annual Report) beim Secretary of State abgeben und eine Jahresgebühr (Annual Fee) zahlen muss. Bei einer Gründung in Florida sind diese Gebühren jedoch gering (derzeit 150 US-Dollar) und für diese Arbeiten kann man sich hierauf spezialisierter Dienstleister bedienen.

Recht

Ein weiterer Nachteil ist der Umstand, dass es sich bei der Corporation um ein Unternehmen, welches nach US-amerikanischen Recht gegründet wurde, handelt. Somit gilt für das Gesellschaftsrecht nicht das deutsche, sondern das amerikanische Recht. Ist die Corporation in Deutschland tätig, so gilt hierfür in erster Linie das deutsche Recht.

Steuerrechtlich sind das deutsche und grundsätzlich auch das amerikanische Recht zu beachten. So werden hier auch Fragen des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens tangiert. Sofern die unternehmerische Tätigkeit aber ausschließlich oder überwiegend in Deutschland stattfindet, fallen die US-amerikanischen Bestimmungen nur sekundär ins Gewicht.