Gegenüberstellung Gründung
Limited – US Corporation, inc(Florida)


  Ltd. US Corporation, Inc
Anzahl Gründer, Teilhaber, Direktoren Für die Gründung der Firma müssenmindestens ein Direktor und ein Company
Secretary vorhanden sein. Beide Funktionen können nicht in Personalunion
ausgeübt werden. Bei mehreren Direktoren
kann einer die Funktion des Company Secretary mit übernehmen. Direktoren
dürfen nicht bankrott sein und nicht von einem gerichtlichen Verbot betroffen sein.
Eine Person reicht aus, Personenidentität bei verschiedenen Funktionen ist möglich.
Gründungs- vorgang Das englische Handels-
register (The Companies Register) enthält das
Gesellschafterregister,
das Direktorenregister,
das Register der Company
Secretaries und das Hypothekenregister.
Dort müssen das Protokoll der Vorstandssitzungen,
die Finanzausweise sowie
Kopien der Dienstverträge der Direktoren eingereicht und regelmäßig auf den
neuesten Stand gehalten und bei Veränderungen ergänzt werden. Mit der Eintragung ist die Ltd. als juristische Person gegründet und handlungsfähig.
Einreichung der Gründungsunterlagen beim Secretary of State. Mit der Eintragung ist die Inc. als juristische Person gegründet
und handlungsfähig.
Notarielle Beurkundung bei Gründung Keine notarielle Beurkundung notwendig. Keine notarielle Beurkundung notwendig.
Gründungsdauer 5 bis 7 Tage Bis zu 3 Tage, im Eilfall aber auch innerhalb von 24 Std.
Gründungs-/Haftungskapital Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für ein Mindestgründungskapital. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für ein Mindestgründungskapital.
Gründungs-kosten In der Regel liegen die Gesamtkosten zwischen 750 und 2.000 Euro In der Regel liegen die Kosten zwischen 800 und 1.400 Euro
Haftungs-freistellung Haftungsbegrenzung auf Stammkapital. Das eng-
lische Recht sieht aber ausgeprägte Treue-
pflichten vor. Strenge
Maßstäbe bei Insolvenz.
Die Vorschriften zum so
genannten wrongful
trading sind unbedingt zu
beachten; Stichwort:
Durchgriffshaftung
Haftungsbegrenzung
auf Stammkapital. Eine Corporation kann die Regelung der Haftungs-
freistellung (ausgenommen
vorsätzliche oder betrügerische Handlungen) der Vertreter der Gesell-
schaft in der Gründungs-
urkunde oder in den By-Laws schriftlich verankern.
Anteils- übertragung Keine Pflicht zur notariellen Beurkundung einer Anteilsübertragung Keine Pflicht zur notariellen Beurkundung einer Anteilsübertragung
Firmen-bezeichnung Die Namenswahl (auch in deutscher Sprache) ist fast vollständig frei (Ausnahme: Bank, Insurance; hierfür ist eine Genehmigung erfor-derlich). Die Namen von Private Limited Companies müssen mit dem Wort “Limited” oder der Abkürzung “Ltd” enden. Die Namenswahl (auch in deutscher Sprache) ist fast vollständig frei (Ausnahme: Bank, Insurance und Trust; hierfür ist eine Geneh- migung erforderlich). Er muss jedoch den Begriff „Company“, „Corporation“ oder „Incorporated“, oder sinngemäße Bezeich-nungen oder Abkürzungen (Inc., Corp.) enthalten.
Anonymität Gesellschafter werden im Register erfasst; keine Anonymität möglich. Außerdem werden die handelnden Personen
der Ltd. (z. B. Direktoren) amtlich erfasst.
Vollständige Anonymität des Handelsregisters in Bezug auf die Aktieninhaber; nur die handelnden Personen der Corporation (z. B. Direktoren, Aufsichtsräte etc.) werden amtlich erfasst.
Gegenstand der Gesellschaft Die Firma muss in einer Meldung beim Register-gericht beschreiben, was für ein Geschäft sie betreibt. Keine genaue Festlegung notwendig, allgemeine Formulierungen sind zulässig. Häufig wird folgende Formulierung verwandt „any and all lawful business“.
Genehmigtes/gezeichnetes Gesellschafts-kapital Für das genehmigte Kapital ist weder ein Minimal- noch ein Maximalbetrag vorge-
schrieben; die Höhe wird lediglich in der Satzung festgelegt. Das Kapital
kann auf eine beliebige konvertierbare Währung lauten.
Es können Nennwertaktien oder nennwertlose Aktien ausgegeben werden.
Für das genehmigte Kapital ist weder ein Minimal- noch ein Maximalbetrag vorge-
schrieben; die Höhe des autorisierten Aktienkapitals wird lediglich in der Satzung (Articles of Incorporation) festgelegt. Das Kapital kann auf eine beliebige konvertier-
bare Währung lauten. Gleiches gilt für das gezeichnete Kapital. Es dürfen Geld- und/oder
Sacheinlagen erbracht
werden (z. B. Besitz, Grundvermögen,
Arbeitsleistung).
Geschäftssitz (Registered Office) Die Anschrift für Schreiben des Registergerichts (“Companies House”) ist
frei wählbar und muss innerhalb Englands und Wales liegen. Eine Post-
fachadresse ist nicht zulässig. Die Anschrift muss auf allen Rechnungen und sonstigen Geschäfts-
papieren stehen.
Jede US Corporation muss einen Registered Agent (Örtlicher Vertreter) in Florida haben, der sowohl eine natürliche wie auch eine juristische Person sein kann. Seine Büroadresse muss mit der des Registered Office (Firmensitz) übereinstimmen.
Jahresabschluss und Bilanz Wenn keine englische Betriebsstätte vorhanden ist, muss kein Jahresabschluss beim englischen Finanzamt abgegeben werden. Gegenüber dem Handels-
register ist jährlich ein Annual Return (Jahres-
bericht) abzugeben.
Wenn keine amerikanische Betriebsstätte vorhanden ist, muss kein Jahresabschluss
beim amerikanischen Finanzamt abgegeben werden. Jährlich müssen
Annual Returns (Jahres-
berichte) an das Department of State gesandt werden, die u.a. die Adresse des Haupt-
sitzes und des Registered Office der Firma und die der Direktoren, nicht aber die der Aktionäre beinhalten.
Jährliche Folgekosten Ab 220,- EUR 279,- EUR (inkl. USD 150 State Fee) für die notwendige Jahresmeldung

Neben dem zunehmenden negativen Image der englischen Limited sind es aber auch ganz praktische Probleme, mit denen Limited-Gründer zu kämpfen haben: Die Gesellschaftsform nach englischem Recht unterliegt auch den dort geltenden speziellen Publizitäts- und Rechtsvorschriften. Dies kann unerwartete Kompetenzprobleme beim langjährigen Steuerberater des Vertrauens hervorrufen.

Bilanz und Geschäftsberichte müssen zudem in englischer Sprache verfasst werden und sind pünktlich vorzulegen. Wer dies nicht so genau nimmt, riskiert die gnadenlose Löschung seiner Firma. Solche Formvorschriften kennt das amerikanische Recht nicht. Sofern die Corporation nicht in den USA, sondern z.B. nur in Deutschland tätig ist, muss lediglich einmal jährlich eine Jahresmeldung abgegeben werden. Dies wird auf Wunsch durch die US 24 Group LLC erledigt.